Kraftrad-Vollversicherung
(Vollkasko)
Warum
Vollkasko-Versicherung?
Die
Haftpflichtversicherung für Ihr Krad kommt für den Schaden
des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen
Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Motorräder am
Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung
werden. Um hier vorzubeugen, also den eigenen Schaden ersetzt
zu bekommen, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung für das
Zweirad.
Was ist
darüber hinaus versichert?
-
Der
Schaden am eigenen Kraftrad durch Sachbeschädigung oder
eigenes Verschulden, also
- durch Unfall, d.h. durch ein
unmittelbar von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (zu denen
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden allerdings
nicht zählen); und
- durch mut- oder böswillige
Handlungen betriebsfremder Personen.
Reifenbeschädigungen sind allerdings nur dann
versichert, wenn die Beschädigung in Verbindung mit
einem anderen ersatzpflichtigen Schaden
erfolgt.
-
Die
Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des
Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten
oder an ihm befestigten Teile, und zwar
- durch Brand oder
Explosion;
- durch Entwendung (insbesondere
Diebstahl), unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen, Raub oder
Unterschlagung;
- durch unmittelbare Einwirkung von
Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
(Elementargefahren);
- durch Zusammenstoß des in
Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit
Haarwild;
- gegen Bruchschäden an der
Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der
Verkabelung durch Kurzschluss;

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