eVB -
elektronische Versicherungsbestätigung
Seit dem
1. März 2008 fällt die Versicherungsbestätigung aus Papier
weg
Seit dem
1. März 2008 ist in Deutschlands Kfz-Zulassungsstellen die Ära
der Versicherungsbestätigungen zu Ende gegangen, denn das
bisherige, papiergebundene Verfahren wird durch die
elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB") Stück für Stück
abgelöst. Am Ende können dann die notwendigen Daten vollständig
elektronisch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und
den Zulassungsstellen ausgetauscht werden.
Jetzt stellt der Versicherer für
den Kunden eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, die
in einer zentralen Datenbank bereitsteht und die wichtigsten
Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält. Auf
diese Datenbank nehmen die Zulassungsstellen Zugriff und rufen
die elektronische Versicherungsbestätigung nebst zugehöriger
Informationen ab. Damit die elektronische
Versicherungsbestätigung zum richtigen Kunden findet, erhält er
vom Versicherer eine entsprechende
Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), die aus einer
siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination besteht. Sie
dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte
elektronische Versicherungsbestätigung der Zulassungsstelle
sichtbar zu machen.
Ab sofort muss der Kunde bei der
Anmeldung seines Fahrzeugs keine Versicherungsbestätigung mehr
vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Die
Zulassungsstelle kann damit dann online prüfen, ob für den
Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde
und es damit zugelassen werden kann.
Übergangsphase bis Herbst
2008
Für den Versicherer ist die
elektronische Versicherungsbestätigung obligatorisch, also
zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann es passieren, dass
noch einige Zulassungsbehörden auch nach dem 1. März 2008 noch
mit der alten Papierform arbeiten. Es wird hinter vorgehaltener
Hand gemunkelt, dass einige Zulassungsstellen noch bis Ende
2009 wie bisher mit den VBK (Versicherungbestätigungskarten)
arbeiten.
Bis also alle Zulassungsstellen
fit sind für die Zukunft, werden die Versicherer die VB-Nummer
in die bisherige Deckungskarte eindrucken, somit bleibt auf
diese Weise die Papierform weiter gültig. Arbeitet die
Zulassungsbehörde schon elektronisch, hat die Papierform nur
noch die Funktion eines "Merkzettels", mit dessen Hilfe er sich
die VB-Nummer merken kann. Nur für die weiterhin traditionelle
Handhabung der Zulassung in Papierform benötigt der Kunde die
Versicherungsbestätigungskarte.
Zukünftig Kfz-Zulassung per Internet oder Handy
In einer zweiten Stufe
werden ab 1. September 2008 auch alle weiteren, direkten
Mitteilungen von Versicherern an die Behörden elektronisch
übertragen. Das ist dann der Fall, wenn der Kunden einen
Vertrag wechselt. Ziel soll es sein, mit der vollautomatischen
Zuordnung und Verarbeitung von Mitteilungen auf Behördenseite,
um eine optimale Entlastung von dem bisher zeit- und
arbeitsintensiven Tätigkeiten zu erreichen. Als Fernziel wurde
ausgegeben, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit Kfz-Halter
ihre Fahrzeuge komplett per Internet oder Handy zulassen
können.

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